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Häufig gestellte Fragen zur Psychotherapie


Wie lange dauert eine Psychotherapie?

Die Kurzzeitpsychotherapie (KZT) umfaßt 25 Einzelsitzungen plus 6 Sitzungen für begleitende Elterngespräche bei der Behandlung von Kinder- und Jugendlichen, bzw. jungen Erwachsenen.
Die Umwandlung in eine Langzeitpsychotherapie (LZT) ist darüberhinaus bei Bedarf möglich.
Eine Langzeitpsychotherapie kann bis zu 150 Stunden dauern

 

Wer übernimmt die Kosten für eine Psychotherapie?

Für gesetzlich oder privat versicherte Patienten bis zum Alter von 21 Jahren werden die Kosten für eine Psychotherapie in voller Höhe von den Krankenkassen übernommen. Hier für müssen die Eltern und die Therapeutin einen Antrag bei den Kassen stellen.

Patienten über 21 Jahre werden als Selbstzahler behandelt. Der Honorarsatz wird zu Beginn der Therapie festgelegt.

 

Was sind probatorische Sitzungen?

Die ersten Termine stehen für das gegenseitige Kennenlernen und für die Diagnostik zur Verfügung. Diese probatorischen Sitzungen ( Probestunden) sind nicht antragspflichtig und verpflichten den Patienten und auch nicht den Therapeuten eine Psychotherapie aufzunehmen.

Kommt es zur Entscheidung für eine Psychotherapie, kann ein Antrag auf eine Kurz- oder Langzeitpsychotherapie gestellt werden. Dies sind in der Regel mindestens 25 Sitzungen, für die der Patient einen festen wöchentlichen Termin zu je 50 Minuten erhält.

 

Mein Behandlungsansatz orientiert sich an den Richtlinien der tiefenpsychologisch fundierten Psychotherapie unter Einbeziehung kunsttherapeutischer Konzepte